Epstein-Opfer verklagt Trump: was wirklich in den Gerichtsakten steht
Der Name Jeffrey Epstein steht bis heute für eines der düstersten Kapitel moderner Machtmissbrauchsskandale. Doch neben bekannten Namen und Verurteilungen existieren auch Akten, die nie vor Gericht verhandelt wurden. Besonders brisant ist eine Zivilklage aus dem Jahr 2016, in der ein mutmaßliches Epstein-Opfer Donald Trump und Jeffrey Epstein schwer belastete. Diese Klage wurde zurückgezogen, doch die Dokumente sind öffentlich einsehbar. Genau diese Akten sorgen aktuell wieder für Diskussionen und werfen Fragen auf, die bis heute unbeantwortet sind. Epstein-Opfer verklagt Trump, wir schauen uns an, was wirklich in den Gerichtsakten steht.
Der Fall „Katy Johnson“ und seine Besonderheit
Im Zentrum steht eine Frau, die unter dem Pseudonym „Jane Doe“, teils auch „Katie“ oder „Katy Johnson“, auftrat. Laut den Gerichtsunterlagen erhob sie den Vorwurf, im Jahr 1994 im Alter von 13 Jahren von Jeffrey Epstein rekrutiert worden zu sein. In der Klageschrift wird beschrieben, wie Epstein und sein Umfeld gezielt minderjährige Mädchen aus prekären Verhältnissen ansprachen. Die Vorwürfe richten sich nicht nur gegen Epstein, sondern explizit auch gegen Donald Trump. Diese Klage ist die einzige bekannte, in der Trump direkt gemeinsam mit Epstein wegen schwerer Sexualdelikte benannt wurde.
Epstein-Opfer verklagt Trump – Was die Klageschrift konkret behauptet
Die Dokumente listen eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe auf. Dazu zählen Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung sowie vorsätzliches Zufügen emotionaler Schäden. In den Akten heißt es, Trump habe bei mehreren Treffen sexuellen Kontakt mit der Klägerin gehabt. Besonders schwer wiegt die Schilderung eines letzten Vorfalls, bei dem Trump sie angeblich an ein Bett gefesselt, geschlagen und vergewaltigt haben soll. Diese Vorwürfe sind nicht gerichtlich festgestellt, stehen aber so in der eingereichten Klageschrift.
Die Rolle von Jeffrey Epstein laut Aktenlage
Auch Epstein wird detailliert belastet. Laut den Unterlagen soll er die Klägerin nach dem mutmaßlichen Übergriff durch Trump ebenfalls missbraucht haben. Beschrieben werden Gewalt, Drohungen und massive Einschüchterung. Besonders verstörend ist die Passage, in der Epstein angeblich wütend reagierte, weil Trump vor ihm sexuelle Gewalt ausgeübt und sie somit entjungfernt haben soll. Diese Aussagen sind Teil der Klage, wurden jedoch nie in einem Prozess überprüft, da es nie zu einer Verhandlung kam.
Epstein-Opfer verklagt Trump – Warum die Klage zurückgezogen wurde
Ein zentraler Punkt ist die Frage, warum das Verfahren nie abgeschlossen wurde. Laut den Akten und Medienberichten zog die Klägerin ihre Klage mehrfach zurück. Als Begründung werden massive Bedrohungen genannt, darunter Morddrohungen aus dem Umfeld radikaler Trump-Anhänger. In der Klageschrift wird zudem argumentiert, dass die Klägerin aus Angst um ihr Leben unter Pseudonym auftreten musste. Auffällig ist, dass selbst ihre Anwälte später keinen Kontakt mehr zu ihr hatten. Eine geplante Pressekonferenz im Jahr 2016 wurde kurzfristig abgesagt, danach verschwand sie vollständig aus der Öffentlichkeit.
Belege, Zitate und bekannte Verbindungen
Die Akten verweisen auch auf die belegte Bekanntschaft zwischen Trump und Epstein. Öffentlich dokumentierte Zitate Trumps, in denen er Epstein als „terrific guy“ bezeichnete, werden angeführt. Auch gemeinsame Auftritte und Kontakte im Umfeld von Schönheitswettbewerben werden thematisiert. Wichtig ist jedoch die Einordnung: Diese Verbindungen belegen Nähe, aber keine Schuld. Sie dienen in der Klageschrift dazu, den Kontext der Vorwürfe zu untermauern.
In diesem Zusammenhang wird in den Akten und der öffentlichen Berichterstattung auch auf frühere Aussagen Trumps verwiesen. In einem TV-Interview erklärte er, er würde seine Tochter Ivanka „daten“, wäre sie nicht seine Tochter. Das Zitat ist öffentlich belegt und wird häufig herangezogen, um Trumps problematisches Verhältnis zu Sexualisierung, Macht und Nähe einzuordnen.
Vorsicht bei Videos und Social-Media-Clips
In sozialen Netzwerken kursieren zahlreiche Videos, die angeblich „Katy Johnson“ zeigen sollen. Für keines dieser Videos existiert ein verlässlicher Identitätsnachweis. Auch Journalistinnen und Journalisten weisen darauf hin, dass hier Vorsicht geboten ist. Die Klägerin blieb anonym, ihr Name ist nachweislich ein Pseudonym. Alles andere bleibt Spekulation und sollte nicht mit belegten Fakten vermischt werden.
Einordnung und offene Fragen
Juristisch gilt: Donald Trump wurde in diesem Zusammenhang nie verurteilt. Die Vorwürfe stehen als Anschuldigungen in einer zurückgezogenen Zivilklage. Dennoch bleibt die Existenz dieser Akten relevant, weil sie zeigen, wie schwierig es für mutmaßliche Opfer ist, gegen extrem mächtige Personen vorzugehen. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf Strukturen, in denen Einschüchterung, Angst und Machtgefälle eine zentrale Rolle spielen. Dass zentrale Figuren verschwinden, Verfahren scheitern und Fragen offen bleiben, verstärkt das Unbehagen.
Fazit | tl;dr
Die Klage eines mutmaßlichen Epstein-Opfers gegen Donald Trump existierte, wurde eingereicht und wieder zurückgezogen. Die öffentlich zugänglichen Gerichtsakten enthalten schwere Vorwürfe, die nie vor Gericht geprüft wurden. Es gibt keine juristische Feststellung von Schuld, aber viele offene Fragen. Der Fall zeigt, wie Macht, Angst und fehlender Schutz mögliche Aufklärung verhindern können. Genau deshalb bleibt er bis heute von öffentlichem Interesse.


